Die VOB/A 2019 wurde am 19.02.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB/A muss von Bundesbehörden ab dem 01.03.2019 angewendet werden. Viele Bundesländer haben die Anwendung ebenfalls beschlossen. Im Seminar werden ausführliche alle Neuerungen, auch für den 2. Abschnitt der VOB/A EU, praxisgerecht aufbereitet. Zudem wird die aktuelle Rechtsprechung zum neuen Bauvertragsrecht und zu der VOB/B für öffentliche Auftraggeber behandelt.
Das Seminar wendet sich an Fach- und Führungskräfte von öffentlichen und privaten Bauauftraggebern und aus Bauabteilungen in Industrieunternehmen. Ebenso angesprochen sind Architekten und Ingenieure.
Themenüberblick:
- Neue Zulässigkeitsvoraussetzungen bei den Vergabearten
- Neue Wertgrenzen beim Wohnungsbau, Direktauftrag
- Flexiblere Eignungsprüfung
- Mehrere Hauptangebote zugelassen
- Zuschlagskriterien sind anzugeben
- Neuregelung des § 16a VOB/A, Nachforderung von Unterlagen und Preisangaben
- § 16d VOB/A mit neuem Inhalt bei der Wertung
- Umgang der Gerichte und der Praxis mit dem neuen Bauvertragsrecht und der VOB/B, u.a.:
- Lieferantenregress in der Lieferkette bis zum Hersteller
- Anordnungsrechte des Bestellers (30 Tage, sich mit Vertragspartnern zu einigen, bevor eine rechtsverbindliche Anordnung erfolgt)
- Aktuelle Rechtsprechung zum BGB-Werkvertragsrecht und zur VOB/B
699,- Euro (Endpreis)
Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und
einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.