Nachprüfungsverfahren können Vergabeverfahren in erheblichem Maße belasten. Sie führen zu zeitlichen Verzögerungen, binden Personal und verursachen hohe Kosten. Gleichwohl lässt sich nicht immer vermeiden, dass Unternehmen ein Nachprüfungsverfahren einleiten – selbst wenn der öffentliche Auftraggeber sich vergaberechtlich korrekt verhalten hat. Das Risiko, dass Unternehmen um vergaberechtlichen Rechtsschutz nachsuchen, kann jedoch durch eine professionelle Planung und Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens reduziert werden. Sollte das Vergabeverfahren dennoch angegriffen werden, ermöglicht sachgerechtes prozessuales Vorgehen ein Nachprüfungsverfahren mit Erfolg zu beenden. Hierbei kann meistens das Ziel des Vergabeverfahrens – die kurzfristige Vergabe des Auftrags – noch erreicht werden. In dem Behördenspiegel-Seminar Rüge und Nachprüfung - richtiger Umgang mit Rechtsschutz - werden öffentlichen Auftraggebern praktikable und rechtssichere Wege aufgezeigt, damit Nachprüfungsverfahren weitestgehend vermieden und - im Fall der Fälle - strategisch optimal bewältigt werden können.
Ziel dieses Seminars ist es, öffentlichen Auftraggebern praktikable und rechtssichere Wege aufzuzeigen, damit Nachprüfungsverfahren weitestgehend vermieden und – im Fall der Fälle – strategisch optimal bewältigt werden können. Das Seminar wird möglichst interaktiv durchgeführt werden. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich mit den Referenten auszutauschen und eigene praxisrelevante Fragestellungen in das Seminar einzubringen.
Themenüberblick:
- Einführung
- Gestaltung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens
- Einhaltung der wesentlichen vergaberechtlichen Grundsätze
- Erstellung der Bekanntmachungen und der Vergabeunterlagen
- Produktneutrale Ausschreibung oder Leistungsbestimmungsrecht?
- Gewichtung und Bewertungsmaßstäbe: Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die Transparenz der Bewertungsmatrix?
- Richtiger Umgang mit Rüge und Präklusion
- Primärrechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte
- Das Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer und Vergabesenat
- Verteidigung gegen häufig geltend gemachte Verfahrensfehler
- Heilung von Vergabefehlern noch im Nachprüfungsverfahren
- Besondere Formen der Beendigung eines Nachprüfungsverfahrens
- Sekundärrechtsschutz: Schadensersatz übergangener Bieter