Das Beamtenrecht als das „Arbeitsrecht der Staatsbediensteten“ ist eine vielschichtige Rechtsmaterie des Öffentlichen Rechts. Trotz vieler traditioneller Ansätze ist dieses Rechtsgebiet ständig in Bewegung. Es gibt eine lebhafte Rechtsprechung, die es notwendig macht, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen. Gerade in jüngster Zeit hat das Bundesverwaltungsgericht neue Entwicklungen angestoßen, indem es in mehreren Bereichen bislang gültige Maßstäbe verändert hat.
Dieses Seminar richtet sich insbesondere an Behördenmitarbeiter, die erstmals mit dem Beamtenrecht befasst sind und sich einen Überblick über dessen Grundzüge verschaffen wollen, ebenso an Rechtsanwälte und andere Interessenten. Die Teilnehmer erwartet eine kompakte Darstellung wesentlicher Aspekte des Beamtenrechts – von den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums über das Laufbahnrecht bis hin zu den Besonderheiten des Rechtsschutzes, wobei jeweils die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetzesänderungen in den Blick genommen werden. Ziel ist es, den Teilnehmern ein Grundwissen im Beamtenrecht zu vermitteln, das die Bearbeitung auch komplexerer Fragestellungen vorbereiten soll. Das Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie das Beihilferecht werden in diesem Seminar nicht behandelt.
Referent Dr. Schreier ist Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und war als solcher in den vergangenen Jahren in dem für Angelegenheiten der Bundesbeamten zuständigen Senat tätig. Referentin Dr. von Laffert berät als Rechtsanwältin Behörden im Öffentlichen Dienstrecht.
Themenüberblick:
- Überblick über das Öffentliche Dienstrecht
- Hergebrachte Grundsätze des Beamtenrechts
- Statusrecht
- Beamtenrechtliche Begriffe, Rechtliche Grundlagen, Arten der Beamtenverhältnisse, Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis
- Verwendungen im Beamtenverhältnis
- Versetzungen, Umsetzungen, Abordnungen
- Laufbahnrecht
- Laufbahnprinzip, Beförderungen, Dienstliche Beurteilung
- Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
- Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen, gegen Umsetzungen/Versetzungen
- Konkurrentenstreitverfahren, Verfassungsbeschwerden, Amtshaftungsklagen