Wettbewerbliche Auftragsvergabe unter Geltung des spezifischen Vergaberechts der VSVgV ist in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung heute der Regelfall. Zur näheren Ausgestaltung des Beschaffungsprozesses hat die Bundeswehr ihre Abläufe vor, während und nach dem eigentlichen Vergabeverfahren detailliert in einer Dienstvorschrift geregelt, die 2018 neu in Kraft getreten ist. Der sog. CPM (Customer Product Management) schreibt verbindlich für alle Beteiligten auf der Auftraggeberseite vor, wie Vergabeentscheidungen vorbereitet, getroffen und umgesetzt werden. Dabei wird neben der klassischen Trennung zwischen Bedarfstragung und –deckung nun erstmals ein ganzer Katalog verschiedener Verfahrenswege definiert, den anbietende Unternehmen kennen müssen, um erfolgreich im Geschäft mit den Streitkräften anzubieten.
Der Workshop holt die Teilnehmer bei der bislang bekannten Methodik der Auftragsvergabe durch das BAAINBw ab und erläutert ausführlich die Unterschiede zwischen dem vormaligen CPM (nov.) und dem neuen CPM 2018. Zugleich werden die Verfahren in den rechtlichen Kontext eingeordnet. Ein taktischer Themenblock zu Rechtsschutzmöglichkeiten im Vergabeverfahren rundet die Veranstaltung ab.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 beschränkt.
10:00 Einführung in das Thema, Überblick über die neue Struktur des CPM und die rechtlichen Grenzen seines
Anwendungsbereichs. Identifikation sich abzeichnender Konfliktfelder
11:00 Die Verfahrensarten des neuen CPM 2018 im Detail
13:00 Lunch Break
13:45 Fortsetzung Verfahrensarten im Detail
15:00 praktische Anwendung und Rechtsschutzfragen
16:00 Abschlussdiskussion
16:30 Ende