Die VOB/A 2019 wurde am 19.02.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB/A muss von Bundesbehörden ab dem 01.03.2019 angewendet werden. Viele Bundesländer haben die Anwendung ebenfalls beschlossen. In Bundesländern, deren Landesvergabegesetze einen dynamischen Verweis auf die jeweils gültige Fassung der VOB/A enthalten, gilt der neue 1. Abschnitt der VOB/A 2019 bereits seit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.02.2019 B2). Im Seminar werden ausführliche alle Neuerungen, auch für den 2. Abschnitt der VOB/A EU, praxisgerecht aufbereitet.
Das Seminar ist konzipiert für Verantwortliche im Vergaberecht, die mit der Vergabe öffentlicher Bauaufträge befasst sind - vor allem im Unterschwellenbereich. Vertreter von Auftragnehmern (Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Oberbauleiter, Baukaufleute) sowie Rechtsanwälte im Vergabe-, Bau- und Architektenrecht sind ebenfalls eingeladen.
Themenüberblick:
- Neue Zulässigkeitsvoraussetzungen bei den Vergabearten
- Neue Wertgrenzen beim Wohnungsbau
- Neuer Direktauftrag
- Flexiblere Eignungsprüfung
- Mehrere Hauptangebote zugelassen
- Zuschlagskriterien sind anzugeben
- Neuregelung des § 16a VOB/A, Nachforderung von Unterlagen und Preisangaben
- § 16d VOB/A mit neuem Inhalt bei der Wertung
- Aufklärung von Angeboten
- Aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate
699,- Euro (Endpreis)
Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und
einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.