Zum 01.01.2017 soll das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft treten. Auf Grundlage eines umfangreichen Evaluierungsprozesses der Landesregierung NRW wurde das TVgG NRW von 2012 überarbeitet und den Bedürfnissen der Praxis angepasst. Das Gesetz wurde umfassend vereinfacht. Gegen das TVgG NRW von 2012 waren mehrere Klagen anhängig. Auch die Vergabegesetze anderer Bundesländer (z. B. Rheinland-Pfalz) wurden gerichtlich auf ihre Vereinbarkeit mit nationalem und europäischem Recht überprüft. Die dazu ergangene Rechtsprechung sowie die Bezüge zum bundeseinheitlichen Mindestlohngesetz (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, MiLoG) sind ab 2017 in NRW gesetzlich verankert.
Annette Schmidt und Andreas Machwirth, im Wirtschaftsministerium des Landes NRW für die Evaluierung und Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes zuständig, sowie Dr. Isabel Langenbach, Mag. rer. publ., Salaried Partnerin bei der Kanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK in der Praxisgruppe “Öffentlicher Sektor und Vergabe”, stellen in diesem Seminar die wesentlichen Neuerungen und die Anforderungen, die sich daraus für die Praxis ergeben, vor.
Das Seminar richtet sich vor allem an Praktiker, um sich kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auf die notwendigen Änderungen im Umgang mit dem TVgG NRW vorbereiten zu können.