Die wirtschaftliche und konjunkturelle Lage in Deutschland ist gut. Der Arbeitsmarkt ist in manchen Bereichen und für einige Berufe nahezu „leergefegt“. Die Personalauswahl ist daher auch für den Öffentlichen Dienst schwieriger geworden. Zudem gilt für den Öffentlichen Dienst die sogenannte Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und die “üblichen” Schutzgesetze für die Bewerber-/innen: AGG, SGB IX, BundesgleichstellungsG, u.a. Dieses Seminar möchte das “natürliche Spannungsfeld” aufzeigen: einerseits den richtigen/die richtige Bewerber-/in nach modernen Methoden auszuwählen, andererseits dabei die komplexe Rechtslage zu beachten.
Leiterinnen und Leiter von Haupt- und Personalämtern, bzw. Rechtsabteilungen. Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter, Personal- und Betriebsräte; Juristinnen und Juristen, die nicht täglich mit diesen personalrechtlichen Fragen befasst sind; auch für Personalentwickler-/innen geeignet, die den rechtlichen „Hintergrund“ für PE- und OE-Konzepte benötigen.
Themenüberblick:
Das Anbahnungsverhältnis: von der Stellenanzeige zur Einstellung
- “AGG-fest”? oder die aktuelle Rechtsprechung hierzu
- Das “3. Geschlecht” /(“div./inter”?) – der Beschluss des BVerfG in der Praxis
- Typische Forumulierungsfehler bei Stellenanzeigen
- Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG – aber richtig!
- EXKURS: Einladung von behinderten Menschen nach dem neuen § 165 SGB IX zum Vorstellungsgespräch
- Fragerecht im Vorstellungsgespräch
Begründung des Arbeitsverhältnissses
Einfühlungsverhältnisse
- Anwendungsbereiche solcher Beschäftigungen – „um was geht es?“
- Rechtlicher Begriff des „Einfühlungsverhältnisses“
- Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften
- Anwendbarkeit sozialversicherungsrechtlicher Normen
- Haftung und strafrechtliche Relevanz
Praktikanten und Trainees
- Begriffsbestimmungen
- Anwendungsbereich und Ausnahmen durch MiLoG und BBiG
- Arbeitsrechtlicher Schutz dieser Personengruppe
Befristung zum Zwecke der Erprobung
- Abgrenzung Sachgrundbefristung und sachgrundlose Befristung
- Befristungen bei Ausbildung und Erprobung
- Verlängerungsmöglichkeiten
- Neues Befristungsrecht nach der GroKo – Fluch oder Segen?
Sonderarbeitsbedingungen bei Neueinstellungen
- Eingruppierung in der Probezeit – notwendig?
- Kündigungsschutz nach Praktikum und Ausbildung
- Wartezeit bei Sonderleistungen
Ausgewählte Fragen für den Öffentlichen Dienst
- Personalgewinnung über die „Optimierung“ bei der Stufenzuordnung?
- Beachtung des BundesgleichstellungsG (Fassung 2015)
- Personalratsbeteiligung
699,- Euro (Endpreis)
Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und
einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.