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Ausschluss und Selbstreinigung in Vergabeverfahren
Gegenstand des Seminars

Im Zuge der umfassenden Vergaberechtsnovelle aus dem Jahr 2016 haben die Gründe, die zum Ausschluss der Bieter wegen mangelnder Zuverlässigkeit führen, eine Neukodifizierung und zudem eine erhebliche Ausweitung erfahren. Der Grundsatz eines chancengleichen Wettbewerbs und der zunehmend im Vergaberecht Beachtung findende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebieten es auf der Kehrseite, den betroffenen Unternehmen eine faire Möglichkeit zu geben, durch eigene Anstrengungen ihre Zuverlässigkeit wieder herzustellen und sich damit weiterhin um öffentliche Aufträge bewerben zu dürfen.

Im deutschen Vergaberecht gibt es seit der Novelle nun erstmals eine gesetzliche Grundlage für diesen als „Selbstreinigung“ bezeichneten, rechtlich komplexen Prozess. Gleichwohl kann hierbei bereits an in der Vergangenheit ergangene obergerichtliche Rechtsprechung angeknüpft werden. Auftraggeber und potenzielle Auftragnehmer sind gleichermaßen gefordert, sich mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen, um künftig rechtssicher über die Zuverlässigkeit eines Unternehmens entscheiden zu können.

Das Seminar möchte - differenzierend nach den Ausschlussgründen - die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Selbstreinigungsprozess und für die an die betroffenen Unternehmer zu stellenden Anforderungen ausleuchten. Hierfür soll zugleich ein Gesamtüberblick über die wesentlichen derzeit praktizierten und im Zusammenhang mit der Selbstreinigung diskutierten Maßnahmen vermittelt werden. Öffentliche Auftraggeber und betroffene Unternehmen erhalten dadurch eine praktische Hilfe zur Beurteilung der erforderlichen Anstrengungen eines Bieters und zur rechtssicheren Entscheidung in anstehenden Vergabeverfahren.

Seminarablauf

Modul I, 9.30-11.00 Uhr: Einführung / Ausschlussgründe
Rechtsanwalt Ralf Stötzel LL.M, Sozietät GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare

Das erste Modul gibt einen Überblick über die zwingenden und die fakultativen Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbseinschränkungen (GWB) und deren rechtlichen Voraussetzungen. Der Referent setzt sich insbesondere mit folgenden Fragen auseinander:

  • Welche Straftaten und sonstigen Vergehen führen unter welchen Bedingungen zu einem zwingenden Ausschluss und wer muss Sie begangen haben?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann von einem zwingenden Ausschluss abgesehen werden, so dass es einer Selbstreinigung nicht mehr bedarf?
  • Welche Verfehlungen berechtigen zu einem fakultativen Ausschluss? Wann liegen relevante Interessenkonflikte und sonstige Wettbewerbsverzerrungen vor? Gibt es spezialgesetzliche Ausschlussgründe außerhalb des GWB?
  • Wie ist das Ermessen im Rahmen der fakultativen Ausschlussgründe ausgestaltet und wie ist es auszuüben?


Modul II, 11.15-12.45 Uhr: Rechtliche Rahmenbedingungen der Selbstreinigung
Rechtsanwalt Ralf Stötzel LL.M, Sozietät GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare

Das zweite Modul greift die zuvor erläuterten Ausschlussgründe auf und legt die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen der Selbstreinigung nach § 125 GWB unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung dar. Der Referent setzt sich insbesondere mit folgenden Fragen auseinander:

  • Welche Anforderungen sind an die betroffenen Unternehmen hinsichtlich der erforderlichen Schadenskompensationsmaßnahmen zu stellen? Wie ist mit Fällen eines unklaren oder streitigen Schadens umzugehen?
  • Welche Anforderungen können an die Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber im Spannungsfeld des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit gestellt werden?
  • Wie sind die zur Vermeidung künftiger Verstöße ergriffenen Compliance-Maßnahmen zu beurteilen?


Modul III, 13.45-15.15 Uhr: Compliance- und Aufklärungsmaßnahmen zur Selbstreinigung
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune, Staatssekretärin a.D., Sozietät GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare

Im dritten Modul werden konkrete technische, organisatorische und personelle Compliance-Maßnahmen der Unternehmen vorgestellt, die im Rahmen einer Selbstreinigung relevant sein können. Diese Compliance-Maßnahmen sollten zu einem Compliance-Management-System (CMS) zusammengefasst werden. Wichtig sind die Voraussetzungen und zu erwartenden Wirkungen eines solchen CMS. Die Referentin setzt sich insbesondere mit folgenden Fragen auseinander:

  • Was ist bei der Einführung eines CMS zu beachten? Welche Mindestanforderungen sind zu stellen und welche Implementierungs- und Zertifizierungsstandards gibt es?
  • Welche technischen, organisatorischen und personellen Compliance-Maßnahmen gibt es? Welche Bedeutung können sie für die erstrebte Selbstreinigung haben?
  • Was müssen die Auftraggeber beachten, wenn sie die Wirksamkeit der ergriffenen Compliance-Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Selbstreinigung überprüfen bzw. wie weit reicht die Nachweispflicht betroffener Unternehmen?
  • Welche rechtlichen Probleme sind im Zusammenhang mit Korruptionsregistern zu beachten, sowohl seitens der Auftraggeber als auch der (potenziellen) Auftragnehmer?


Modul IV, 15.30-16.30 Uhr: Zusammenfassung und Diskussion
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune, Staatssekretärin a.D., Sozietät GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare
Rechtsanwalt Ralf Stötzel LL.M, Sozietät GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare

Im Modul IV sollen die in Modul III dargelegten Selbstreinigungsmaßnahmen vor dem der Hintergrund in Modul II erläuterten Rahmenbedingungen der Selbstreinigung zusammenführend diskutiert  werden. Insbesondere widmet sich das Modul der Frage, wie der dem öffentlichen Auftraggeber eröffnete Prognose- bzw. Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen im Lichte verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben auszuüben ist. Dabei soll ferner umfassend Gelegenheit für die Seminarteilnehmer eröffnet werden, Fragen zu stellen und diese im Gesamtkontext mit beiden Referenten zu diskutieren.

Termin und Ort
Zeitraum:
Termin in Planung

Preis
550,- Euro zzgl. MwSt.


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