Der Auftraggeber muss die zu beschaffende Leistung bzw. das zu beschaffende Produkt eindeutig und erschöpfend beschreiben. Hierin sind alle den Preis beeinflussenden Faktoren anzugeben. Die Leistung ist grundsätzlich produktneutral zu beschreiben. Eine Ausnahme kann durch die besondere Art der Leistung gerechtfertigt sein, wobei die Rechtfertigung genau zu dokumentieren ist.
Die Leistungsbeschreibung ist das Kernstück der Vergabeunterlagen. Sie ist von fundamentaler Bedeutung für das gesamte Beschaffungsverfahren. Die öffentlichen Auftraggeber müssen dabei die zu beschaffende Leistung „eindeutig und erschöpfend“ beschreiben.
Die gewünschte Leistung muss so beschrieben werden, dass sie von allen Bewerbern im gleichen Sinne verstanden werden kann und die Angebote miteinander verglichen werden können. Die Leistungsbeschreibung gibt somit einen umfassenden Überblick über das Vorhaben, unter anderem mit:
- den auszuführenden Leistungen
- den örtlichen Verhältnissen und
- dem zeitlichen Ablauf der Leistungen.
Dabei sollten sie Fehler und Fallstricke unbedingt vermeiden, weshalb bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung größtmögliche Sorgfalt angezeigt ist. Denn Unklarheiten in der Leitungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers, und mangelhafte Leistungsbe-schreibungen haben häufig Nachprüfungsverfahren zur Folge.
Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern vermittelt das Seminar grundlegendes Wissen darüber, welchen Anforderungen eine vergaberechtskonforme Leistungsbeschreibung zu genügen hat und welche Fehler unbe-dingt zu vermeiden sind.
Themenüberblick:
Grundlagen
- Rechtsgrundlagen
- Bedarfsermittlung und Auftragsgegenstand
- Vergaberechtliche Grundsätze
- Arten von Vergabeverfahren
- Produktneutralität vs. Leistungsbestimmungsrecht
- Sonderfälle
- Bedarfs- und Wahlpositionen
- Wahl- oder Alternativpositionen
- Kalkulationsrelevante Angaben
- „Design für Alle“ - § 121 Abs. 2 GWB
Die Leistungsbeschreibung – Kernstück des Vergabeverfahrens
- Arten von Leistungsbeschreibungen
- Beschreibung durch Normen und technische Regelwerke
- Beschreibung durch Gütezeichen
- Umweltschutzanforderungen
- Zwingende Vorgaben zur Energieeffizienz
- „Best Practices“ – die UfAB
- Erstellung von Kriterienkatalog und Bewertungsmatrix
- Exkurs: Geheim- oder Unterkriterien
Fehlerquellen und deren Vermeidung
- Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung
- Granularität von Anforderungen
- Ungewöhnliches Wagnis bzw. Unzumutbarkeit