Der richtige Umgang mit kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist im Arbeitsrecht als schwieriges und „kantiges“ Rechtsgebiet bekannt. Das deutsche Arbeitsrecht und die Rechtsprechung stellen sich „schützend“ vor die kranken Mitarbeiter-/innen, der Arbeitgeber wünscht sich dagegen die ordnungsgemäße Erfüllung des Arbeitsvertrages Der Arbeitgeber möchte „Auskünfte“, wann die Genesung wieder hergestellt sei, der Beschäftigte möchte naturgemäß dazu nichts sagen. Ein natürliches (rechtliches) Spannungsfeld ist gegeben. Dieses Seminar will die aktuelle Rechtsprechung aufzeigen und praktische Lösungsansätze vermitteln. Also wieder ein Seminar aus der Praxis, für die Praxis.
Leiterinnen und Leiter von Haupt- und Personalämtern, bzw. Rechtsabteilungen. Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter, Personal- und Betriebsräte; Juristen, die nicht täglich mit diesen personalrechtlichen Fragen befasst sind
Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:
Alles getan, dass der Arbeitnehmer nicht krank wird oder wieder „schnell“ gesund wird?
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), u.ä.
- Krankenrückkehrergespräche
- Umschulung nach § 5 TV-L/TVöD
- Fragerecht – wie weit reicht dies?
- Exkurs: Krank und dennoch Arbeiten?
Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Kündigungsrechtlicher Teil
- Bei Krankheit – Abmahnung notwendig?
- Krankheit und personenbedingte Kündigung – „3 Stufen-Theorie des BAG“
- Sonderproblem: Außerordentliche Kündigung nach § 34 Abs. 2 TVöD/TV-L
- Exkurs: Richtige Beteiligung des Personalrates („Orlando-Entscheidung“)
- Krankheit und verhaltensbedingte Kündigung - Abgrenzungsfragen
„Ein Kessel Buntes“ - Sonderfragen
- Fragen rund um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers
- Probleme beim Präventionsverfahren und betrieblichem Eingliederungsmanagement
- Exkurs: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach dem SGB IX
- Krankheit und „Behinderung“ nach dem AGG
- Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
- Prozessbeschäftigung – ein vernünftiger Weg?
699,- Euro (Endpreis)
Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und
einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.