Aus der Erfahrung des Referenten besteht in der Praxis oftmals eine große Unsicherheit hinsichtlich der - rechtssicheren -Durchführung eines Bußgeldverfahrens gegen juristische Personen. Die Tatbestände haben häufig einen Bezug zur wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen und Betrieben. Damit ordnungswidriges Handeln sich nicht "lohnt", hat der Gesetzgeber den Bußgeldbehörden eine Reihe von Instrumenten an die Hand gegeben, die in diesem Seminar eingehend behandelt werden.
Das Seminar wird mit engem praktischem Bezug aufzeigen, welche Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt, wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung, Verfall und Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die in ihrer Tätigkeit mit betriebsbezogenen Ordnungswidrigkeiten konfrontiert sind.
Themenüberblick, 1. und 2. Tag, jeweils 09:30 - 17:00 Uhr:
- Unternehmensformen
- Betriebsbezogene Pflichten
- Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
- Selbstständige und unselbstständige Hilfspersonen eines Unternehmens
- Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
- Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
- Gewinnabschöpfung und Verfall nach §§ 17 Abs. 4, 30 Abs. 3, 29a OWiG
- Selbstständige Anordnung von Rechtsfolgen
- Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
- Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen