Als öffentliche Auftraggeber sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kliniken dem nationalen und europäischen Vergaberecht unterworfen. Auch Zuwendungsempfänger sind an die strengen Vorgaben des Vergabe- und Zuwendungsrechts gebunden. Sie alle müssen die Bedürfnisse der Forschenden und Lehrenden mit dem Vergaberecht in Einklang bringen.
Das Vergaberecht entwickelt sich ständig weiter. Urteile und Erkenntnisse aus der Rechtsprechung müssen in den Ausschreibungsprozess eingebunden werden. Denn selbst kleine Fehler im Ausschreibungsverfahren können schlimmstenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln führen.
Dieser Herausforderung widmet sich das Seminar und hat zum Ziel, bestehende Flexibilitäten bei der Vergabe von Leistungen in diesem Bereich aufzeigen und mögliche Ausnahmeregelungen zu erläutern. Darüber hinaus beleuchtet der Referent die Schnittstelle zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht und erklärt die „schweren Vergabefehler“, bei denen die Rückzahlung von Fördermitteln droht.
Das Seminar richtet sich daher an diejenigen, die an dieser Schnittstelle tätig sind oder tätig werden wollen: Einkäufer aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Verkäufer von Lieferanten. Neben der Wissensvermittlung werden im Rahmen von Praxisbeispielen gemeinsam Best-Practice Ansätze entwickelt und diskutiert. Dadurch möchte das Seminar Raum für Erfahrungsaustausch und Fragestellungen der Seminarteilnehmer bieten.
Methoden:
- Vortrag des Referenten
- Best-Practice-Beispiele
- Übungen anhand konkreter Beispiele
- Verfahrensaustausch und Diskussion
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Einkauf und Beschaffung sowie angrenzenden Geschäftsbereichen.
Themenüberblick:
- Sonderfall Vergaberecht im Hochschulwesen
- Vergaben im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen
- häufig genutzte Alternativen zur klassischen Ausschreibung
- richtige Begründung wichtiger Ausnahmetatbestände
- Alternativen zum offenen Verfahren bei EU-weiten Ausschreibungen
- Vergaberecht für Zuwendungsempfänger
- Kooperation im Ausschreibungsprozess