Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


Der Ausbau von Breitbandnetzen
Bundesförderrichtlinie – Erste Erfahrungen aus der Praxis
Gegenstand des Seminars

Um ganz Deutschland mit schnellem Internet zu versorgen, hat die Bundesregierung mit der Bundesförderrichtlinie vom 22. Oktober 2015 ein Förderprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen 2,7 Milliarden Euro in die Förderung von Breitbandausbauvorhaben investiert werden. Je Vorhaben wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Fördersumme von bis zu EUR 15.000.000,00 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereitgestellt.

Im Rahmen des ersten Förderaufrufs vom 18. November 2015, der bis zum 31. Januar 2016 lief, wurden 162 Förderanträge von Kommunen und Landkreisen positiv beschieden. In den nächsten Förderwellen wird eine weitere Zunahme von Förderanträgen erwartet. Damit wird auch die Zahl der Anträge steigen, die miteinander im Wettbewerb um die zur Verfügung stehenden Fördermittel stehen. Daher ist neben der im Hinblick auf den Zieltermin 2018 erforderlichen Geschwindigkeit bei der Antragstellung dringend angeraten, eine zielgerichtete und professionelle Vorbereitung durchzuführen, um einen erfolgversprechenden Antrag zu stellen.

Neben der Beachtung der formalen Voraussetzungen für einen Förderantrag ist die Vorbereitung des Förderantrags unter Berücksichtigung der potenziellen Punktevergabe gemäß dem sog. Scoring-Modell, wonach sich der Umfang der Förderfähigkeit der Anträge richtet, von wesentlicher Bedeutung. So sind z.B. die Versorgung gewerblicher und industrieller Nachfrager mit zukunftssicheren symmetrischen Anschlüssen mit einer Bandbreite von 1 Gbit/s, der flächendeckende NGA-Breitbandausbau sowie die Fertigstellung des Projektes bis Ende 2018 von entscheidender Relevanz für die Erfolgsaussichten einer Antragstellung.

Anhand eines Planspiels, in dessen Rahmen eine Antragstellung simuliert wird, werden typische Fallstricke bei der Fördermittelbeantragung aufgezeigt und den Teilnehmern konkrete Lösungsvorschläge an die Hand gegeben. Hierbei geht es den Veranstaltern weniger um eine abstrakte Darstellung der Fördervoraussetzungen als vielmehr um das Aufzeigen praktischer Handlungsempfehlungen.

Unsere Referenten haben langjährige Erfahrung in der Begleitung von Breitbandausbauprojekten und sind seit dem Startschuss des Bundesförderprogramms mit diesem befasst. Die Begleitung von Gemeinden und Landkreisen gehört zu ihrer täglichen Beratungspraxis.

Seminarablauf

Agenda

09:45 Uhr Empfang / Registrierung

10:00 Uhr Begrüßung

10:30 Uhr Die Vorstellung der Bundesförderrichtlinie vom 22. Oktober 2015
– Europäisches Recht als Rahmen nationaler Beihilferegelungen
Rechtsanwalt Dr. Stephan Witteler, Partner in der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

11:00 Uhr Optimierung des Mitteleinsatzes durch Kombination von FttC und
FttB-Planung sowie intelligentem Einsatz weiterer Technologien zur Breitbandversorgung 
Herr Kai Seim, Geschäftsführender Gesellschafter SEIM & PARTNER

11:30 Uhr Verfahrensablauf der Antragstellung: Wie kann ein bestmöglicher Gleichlauf von Förder- und Ausschreibungsverfahren erreicht werden?Rechtsanwälte Markus Lennartz und Christian Miercke, Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen

13:30 Uhr Herausforderung ländlicher Gebiete bei der Erschließung (große Landkreise, Schnitt Projektgebiete, Investkurven bei Annäherung an 100% Versorgung,…)
Herr Dr. Thomas Quidde, Partner und CFO SEIM & PARTNER

14:30 Uhr Kaffeepause

15:00 Uhr Planspiel: Landkreis Schmalband beabsichtigt Fördermittel beim Bund zu beantragen – Worauf ist zu achten?

18:30 Uhr Fragen und Antworten, Diskussion
Ausklang und Get-Together

Termin und Ort
Zeitraum:
Termin in Planung

Preis
150,- zzgl. MwSt.


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