Mit der Richtlinie 2014/23/EU wurde auf europäischer Ebene erstmals ein sekundärrechtliches Regelungswerk für die Vergabe von Konzessionen geschaffen. Nachdem das EU-Recht die Vergabe von Konzessionen bislang nur rudimentär regelte, hat der Richtliniengeber den Kreis der EU-Vergaberichtlinien nun um ein Sondervergaberecht für den Konzessionsbereich erweitert. Auf nationaler Ebene wurden die Bestimmungen der Richtlinie mit einer eigenständigen Rechtsverordnung, der Konzessionsvergabeverordnung, umgesetzt. Diese gibt nunmehr verbindliche Regeln für die Vergabe von Konzessionen vor.
Mit der Konzessionsvergabeverordnung müssen sich Auftraggeber wie Bieter bei der Vergabe von Konzessionen gewandelten Herausforderungen stellen müssen. Das Seminar wird sich mit den Regeln für die Konzessionsvergabe befassen und diese auf der Grundlage der Richtlinie 2014/23/EU und der Konzessionsvergabeverordnung beleuchten. Insbesondere werden Abweichungen zum allgemeinen Vergaberecht aufgezeigt und die Eigenheiten des Verfahrens zur Konzessionsvergabe untersucht. Im Mittelpunkt wird die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen stehen; soweit es sich anbietet, wird aber auch auf die Vergabe von Baukonzessionen eingegangen.
Themenüberblick:
- Ausgangssituation: Konzessionsvergabe bisher
- Spezifisches Konzessionsvergaberecht
- Allgemeine Grundsätze des Vergaberechts
- Offene Fragen
- Anwendungsbereich des neuen Konzessionsvergaberechts
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Schwellenwert
- Ausnahmetatbestände
- Verbundene Unternehmen
- Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
- Weitere Ausnahmen
- Verfahrensregeln
- Bekanntmachungspflicht
- Gestaltung des Vergabeverfahrens
- Eignungsanforderungen
- Zuschlagskriterien
- Einbindung von Drittunternehmen
- Vertragslaufzeit
- Dokumentation des Verfahrens
- Vorgaben für die Vertragsdurchführung
- Nachträgliche Vertragsänderungen
- Kündigung
- Rechtsschutz