Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
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Follow-Up-Seminar: Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz – Praxistauglich?
Gegenstand des Seminars

Der Bundestag hat Ende 2015 eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZVG) beschlossen. Hiermit sollen unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verhindert werden. Zudem soll die Befristung der angestrebten Qualifizierung angemessen sein. Das WissZVG hat derzeit den Bearbeitungsstand vom 17.03.2016; auch hat das Bundesarbeitsgericht einige Urteile abgesetzt. Dennoch birgt das WissZVG noch viele Unwägbarkeiten – daher soll dieses Follow-Up-Seminar die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den neuesten Stand bringen.

Zielgruppe

Leiterinnen und Leiter von den Fachabteilungen an den Universitäten und Hochschulen, Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter, Personal- und Betriebsräte, die mit dem neuen WissZVG umgehen müssen.

Seminarablauf

Themenüberblick, 10:00-15:00 Uhr:

  • Orientierung der Befristungsdauer am Projektzeitraum
    Wird eine Qualifizierung über Drittmittel finanziert, sollen sich die Verträge für die „WiMis“ (Wissenschaftliche Mitarbeiter) am bewilligten Projektzeitraum orientieren. Nur in Einzelfällen sollen kürzere Verträge möglich bleiben, z.B. wenn Mitarbeiter nach einem befristeten Erstvertrag mit ihrer Publikation, ihrer Doktorarbeit oder ihrem Projekt fast fertig sind.
  • Längere Befristungen für Hilfstätigkeiten möglich
    Bachelor- oder Masterstudenten sollen künftig nicht nur vier, sondern bis zu sechs Jahre studienbegleitend beschäftigt werden können. Ziel dieser Regelung ist es, dass die Studierenden nicht ausgerechnet in der Endphase ihres Studiums eine Beendigung ihres studienbegleitenden Beschäftigungsverhältnisses befürchten müssen.
  • Sonderregelung für Wissenschaftler mit Behinderung
    Für Wissenschaftler mit einer Behinderung oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung kann die befristete Beschäftigung um zwei Jahre verlängert werden.
  • Berücksichtigung von Familien- und Pflegezeiten
    Für Nachwuchswissenschaftler, die Kinder unter 18 Jahren haben, soll sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind verlängern. Gleiches soll für diejenigen gelten, die sich um Stief- und Pflegekinder kümmern.
  • Aktuelle Rechtsfragen und Urteile der Arbeitsgerichte
  • Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Termin und Ort
Zeitraum:
Termin in Planung

Preis
300,- Euro zzgl. MwSt.


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